Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kosten

An- und Abreisetag gelten je als voller Pensionstag. Die Rechnung muss bei der Abgabe des Tieres sofort bezahlt werden. Sollte das Tier vorzeitig aus der Tierpension abgeholt werden, kann eine Rückerstattung des Restbetrages nicht erfolgen, da der Pensionsplatz bis zum vereinbarten Termin reserviert ist und nicht weiter vermittelt werden kann.
Die entstandenen Kosten für dringende Tierarztbesuche trägt der Tierbesitzer in voller Höhe. Hierfür mussen der Impfpass bei der Abgabe beigefügt werden.

Pflichten der Tierbesitzer

Sonderheiten, Gewohnheiten und Krankheiten müssen bei der Abgabe gemeldet werden, bei schuldhaftem Verschweigen sind alle hieraus entstandenen Schäden und Kosten vom Tierbesitzer zu tragen. Die Tiere müssen gegen die üblichen Infektionskrankheiten geimpft sein. Die Impfung muss mindestens 30 Tage alt sein und nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.

Läufige Hündinnen können nur aufgenommen werden, wenn sie dagegen behandelt wurden.

Rechte und Pflichten der Tierpension

Für unverschuldete Unfälle, Infektionen mit ansteckenden Krankheiten oder Verluste, auch Entlaufen der Tiere kann eine Entschädigung nicht gewährt werden. Bei auftretenden Krankheiten wird sofort ein Tierarzt aufgesucht um die Tiere behandeln zu lassen.

Die Tierpension ist bemüht, die zur Betreuung anvertrauten Tieren nach bestem Wissen zu pflegen.
Sonderwünsche betreffs Futter werden sorgfältig berücksichtigt.